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   BSG, 25.02.1992 - 4 RA 6/91   

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https://dejure.org/1992,27537
BSG, 25.02.1992 - 4 RA 6/91 (https://dejure.org/1992,27537)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 4 RA 6/91 (https://dejure.org/1992,27537)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 4 RA 6/91 (https://dejure.org/1992,27537)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.05.1961 - 1 RA 67/60
    Auszug aus BSG, 25.02.1992 - 4 RA 6/91
    sentlicher Mangel des denn die des Fragerechts-gegenüber dem medizinischen Sachverständigen ist Ausfluß des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör (vgl BSG, Urteil vom 5. Mai 1961 - 1 RA 67/60 = SozR Nr. 160 zu 5 162 SGG).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Stellen die Beteiligten allerdings entsprechende Beweisanträge, wie zB den Gutachter zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu hören (vgl BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 6/91 -, MeSo B 20a/261), liegt in der Übergehung dieses Antrags regelmäßig ein wesentlicher Verfahrensmangel.

    Gleichgültig, ob die Aufklärung von Amts wegen als Ausübung des gebotenen Ermessens nach § 411 Abs. 3 ZPO zu erfolgen hat (vgl BGH NJW 1992, 1459 f) oder eindeutig als Anspruch auf Ausübung des Fragerechts angesehen wird (so insbesondere BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 6/91 - in MeSo B 20a/261), verlangt die Rechtsprechung überwiegend als Voraussetzung für die (zusätzliche) Vernehmung des Sachverständigen, daß der Beteiligte die nach seiner Ansicht erläuterungsbedürftigen Punkte dem Gericht rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung schriftlich bezeichnet.

  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Das Fragerecht besteht unabhängig von dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, bei einem erläuterungsbedürftigen schriftlichen Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuordnen (vgl Urteile des BSG vom 20. August 1987 - 5a RKn 1/87 - Kompaß 1988, 77 - und vom 25. Februar 1992 - 4 RA 6/91 SozSich Rspr Nr. 4475 - sowie Bundesgerichtshof Urteil vom 10. Dezember 1991 NJW 1992, 1459; Urteil vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 50/96 NJW 1997, 802 f; Urteil vom 18. Juni 1997 - XII ZR 96/95 - NJW-RR 1997, 1487 f - sowie Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 3. Februar 1998 NJW 1998, 2273).

    Dabei neigt die Rechtsprechung (zB BGH Urteil vom 18. Juni 1997 aaO, Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Februar 1992 aaO) dazu, auch diesen eingeschränkten Anspruch auf Ladung des Sachverständigen noch als Teil des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzusehen.

  • BVerwG, 01.06.1995 - 5 B 30.95

    Verfahrensrüge und Mängel des Verwaltungsverfahrens

    Das Bundessozialgericht, von dessen Entscheidung 4 RA 6/91 der Beschluß der Vorinstanz nach Auffassung des Klägers abweicht, gehört nicht zu den in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gerichten, deren Entscheidungen Divergenzentscheidungen sein können.
  • LSG Bayern, 09.11.2006 - L 3 U 269/03

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente bei Vorliegen einer als

    Daneben hat der Verfahrensbeteiligte nach ständiger Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich - zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs - ein Recht auf Befragung eines Sachverständigen, der ein (schriftliches) Gutachten erstattet hat (§§ 116 Satz 2, 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO; § 62 SGG), das unabhängig von dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts besteht, bei einem erläuterungsbedürftigen schriftlichen Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen anzuordnen (vgl. Urteile des BSG vom 20.08.1987 - 5a RKn 1/87 - Kompaß 1988, 77 - und vom 25.02.1982 - 4 RA 6/91 SozSich Rspr. Nr. 4475 - sowie BGH, Urteil vom 10.12.1991 NJW 1992, 1459; Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 50/96 NJW 1997, 802 f.; Urteil vom 18.06.1997 - XII ZR 96/95 - NJW-RR 1997, 1487 f. - sowie BVerfG, Beschluss vom 03.02.1998 NJW 1998, 2273).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2022 - L 1 U 2094/21
    Der Kläger hat weder beantragt, S2 zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu hören (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 6/91 -, MeSo B 20a/261), noch können dem zuletzt eingereichten Vortrag hinreichend konkret bezeichnete erläuterungsbedürftigen Punkte (BSG, Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VS 2/99 R - Rn. 20, juris) im Gutachten des S2 entnommen werden.
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